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   BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23   

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https://dejure.org/2023,14182
BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23 (https://dejure.org/2023,14182)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2023 - 2 BvR 642/23 (https://dejure.org/2023,14182)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2023 - 2 BvR 642/23 (https://dejure.org/2023,14182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit sogenannten "Maskendeals"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 112 Abs 1 S 1 StPO, § 117 StPO, § 122 StPO
    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Beschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Beschwerdebegründung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit sogenannten Maskendeals

  • lto.de (Kurzinformation)

    Untersuchungshaft in bayerischer Maskenaffäre: Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehle unzulässig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit sogenannten Maskendeals

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3154
  • NStZ-RR 2023, 288

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Außerdem hat die Beschwerdeführerin versäumt, die Verfahrensgeschichte in einer für eine verantwortbare verfassungsgerichtliche Überprüfung genügenden Weise inhaltlich aufzubereiten (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).

    Der Verweis auf Anlagen hilft über dieses Versäumnis nicht hinweg, denn das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, in Bezug genommene Dokumente und andere Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Außerdem hat die Beschwerdeführerin versäumt, die Verfahrensgeschichte in einer für eine verantwortbare verfassungsgerichtliche Überprüfung genügenden Weise inhaltlich aufzubereiten (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).

    Der Verweis auf Anlagen hilft über dieses Versäumnis nicht hinweg, denn das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, in Bezug genommene Dokumente und andere Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).

  • BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Außerdem hat die Beschwerdeführerin versäumt, die Verfahrensgeschichte in einer für eine verantwortbare verfassungsgerichtliche Überprüfung genügenden Weise inhaltlich aufzubereiten (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).

    Der Verweis auf Anlagen hilft über dieses Versäumnis nicht hinweg, denn das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, in Bezug genommene Dokumente und andere Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Der Vortrag der Beschwerdeführerin ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Der Vortrag der Beschwerdeführerin ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 über die Anhörungsrüge ist - weil sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfGE 119, 292 ) - kein tauglicher Rügegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, Rn. 2 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 über die Anhörungsrüge ist - weil sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfGE 119, 292 ) - kein tauglicher Rügegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, Rn. 2 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Ein dringendes schutzwürdiges Interesse, über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidungen selbst zu erkennen, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Soweit die Beschwerdeführerin die Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidungen des Amtsgerichts München vom 27. Januar 2023 und des Landgerichts München I vom 15. März 2023 begehrt, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil es sich bei den Nichtabhilfeentscheidungen um Zwischenentscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren handelt, von denen keine eigenständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2020 - 2 BvR 1787/20 - Rn. 43).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 über die Anhörungsrüge ist - weil sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfGE 119, 292 ) - kein tauglicher Rügegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, Rn. 2 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • EGMR, 09.06.2011 - 31047/04

    Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 19-IV-23

    Statthaftigkeit und Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, den in anderen Schriftsätzen enthaltenen Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Ausführungen hin zu untersuchen bzw. sich daraus die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, zu erschließen und so Anhaltspunkte für eine Verfassungsverletzung zu finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 73-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2023 - 2 BvR 642/23 - juris; Beschluss vom 21. Juni 1989, BVerfGE 80, 257 [263]).
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